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RA Knut Schützendübel
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Vertragsrecht

Vertragsrecht ist nach unserem Verständnis der Oberbegriff unter welchem sämtliche zweiseitigen Verträge Platz finden, die uns im Alltag begegnen.

Hervorzuheben sind wegen deren praktischer Bedeutung beispielhaft Mietverträge, Pachtverträge, Werkverträge, Dienstverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Reiseverträge etc.

Mit unseren Fachkenntnissen und langjährigen praktischen Erfahrungen helfen wir Ihnen bei der inhaltlichen Gestaltung neuer und bei der rechtlichen Prüfung bereits bestehender Verträge. Wir formulieren und optimieren für Sie allgemeine Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Wir begleiten und unterstützen Sie bei der Verfolgung und Realisierung Ihrer hieraus resultierenden Rechtsansprüche, sei es außergerichtlich oder mit Hilfe der Gerichte. Wir verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen.

Rechtliche Ansprüche unterliegen der Verjährung. Selbst ein noch so begründeter Anspruch hilft nach Eintritt der Verjährung nicht weiter, wenn sich der Schuldner auf die Einrede der Verjährung beruft. Die Fristen können je nach dem Gegenstand des Vertrages gefährlich kurz sein. Es gilt, in solchen Fällen schnell zu reagieren. Wir überwachen für Sie solche Fristen und treffen Vorkehrungen für deren Einhaltung.

Je nach dem Gegenstand bedarf es zur rechtlichen Wirksamkeit bestimmter Verträge der Einhaltung einer besonderen Form. So müssen zum Beispiel Änderungen der Rechtsverhältnisse an einem Grundstück notariell beurkundet werden. Wir helfen Ihnen in der Zusammenarbeit mit geeigneten Notariaten.

IHR RECHT IST UNSER ZIEL