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RA Knut Schützendübel
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Anwaltliche Verschwiegenheit

Das für die Mandatsbearbeitung notwendige Vertrauensverhältnis zwischen der Klientel und der/dem Rechtsanwältin/Rechtsanwalt macht es selbstverständlich, dass die/der Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Dritten gegenüber Stillschweigen über zugetragene Informationen bewahrt. Darüber hinaus gewährleisten einschlägige gesetzliche Bestimmungen mit welchen Verstöße gegen die Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit unter Strafe gestellt sind, dass die Klientel seine/seinen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt vertrauensvoll von allen rechtserheblichen Tatsachen informieren kann.

Diese Erkenntnis ist bedeutsam, weil der Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit nicht selten daran scheitert, dass die/der Rechtsanwältin/Rechtsanwalt von seiner Klientel nicht vollständig oder nicht vollständig zutreffend über maßgebliche Sachverhalte unterrichtet wurde.